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 Betreff des Beitrags: Re: Welcher Auspuff darf jetzt an die DRZ 400 sm?
BeitragVerfasst: 02.01.2010 01:42 
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fuer die alten schinken gilt ja auch ne andere db richtlinie ;)


immer diese niederbayern :mrgreen:

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 Betreff des Beitrags: Re: Welcher Auspuff darf jetzt an die DRZ 400 sm?
BeitragVerfasst: 02.01.2010 01:46 
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EL_All hat geschrieben:
fuer die alten schinken gilt ja auch ne andere db richtlinie ;)


immer diese niederbayern :mrgreen:

eben nicht, da gabs keine db, nur phon und phon sind nun mal nicht db. Da gilt eben das was zum Zeitpunkt der Zulassung gesetz war. Ich sag nur Beleuchtungsvorschrift. Ich hab glaub ich 1 oder 1 a musst mal gugeln wieviel Neuerungen es davon gibt und die letzte ist halt die z. Zeit gültige und jeder Zulassung muss den geltenden Gesetzten ensprechen

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 Betreff des Beitrags: Re: Welcher Auspuff darf jetzt an die DRZ 400 sm?
BeitragVerfasst: 02.01.2010 01:49 
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jap!

aber fuer unseren niederländischen freund:

bei da drz als einigermasen neumodisches fahrzeug ;)

gelten die aktuellen vorschriften :D

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 Betreff des Beitrags: Re: Welcher Auspuff darf jetzt an die DRZ 400 sm?
BeitragVerfasst: 02.01.2010 02:05 
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EL_All hat geschrieben:
jap!

aber fuer unseren niederländischen freund:

bei da drz als einigermasen neumodisches fahrzeug ;)

gelten die aktuellen vorschriften :D

gelten die aktuellen deutschen vorschriften, er ist aber Holländer und da gilt das eben nicht ...für ihn gelten nun mal seine niederländischen Richtlinien auch auf deutschen Straßen, sofern es keine bedrohlichen Mängel sind, er keine Bremsen hätte oder kein Licht .... Aber ich sag jetzt nix mehr.
Ich darf ja auch Reifen fahren die in NL ihre Zulassung bekommen haben (dank der EU) und in Germany nie auf die Straße kämen.
Aber jetzt wirklich, sagsch nix mehr.

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 Betreff des Beitrags: Re: Welcher Auspuff darf jetzt an die DRZ 400 sm?
BeitragVerfasst: 02.01.2010 12:03 
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Jetzt ist aber Schluss!

Zitat:
§ 20 Abs. 1 Satz 1 FZV:

In einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassene Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn für sie von einer zuständigen Stelle des anderen Mitgliedstaates oder des anderen Vertragsstaates eine gültige Zulassungsbescheinigung ausgestellt und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist.

§ 20 Abs. 2 Satz 1 FZV:

In einem Drittstaat zugelassene Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn für sie von einer zuständigen ausländischen Stelle eine gültige Zulassungsbescheinigung oder ein Internationaler Zulassungsschein nach Artikel 4 und Anlage B des Internationalen Abkommens vom 24. April 1926 über Kraftfahrzeugverkehr ausgestellt ist und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist.



Der Begriff "vorübergehend" ist in § 20 Abs. 6 FZV definiert:

Als vorübergehend im Sinne des Absatzes 1 gilt ein Zeitraum bis zu einem Jahr.



Regelmäßig ist der Standort, von welchem aus das Fahrzeug seine Fahrten unternimmt (BayObLG, Urt. v. 28.10.1958)



"Vorübergehender Verkehr" ist dann zu bejahen, wenn ein Fahreugführer mit seinem ausländischen Fahrzeug im Transit durch Deutschland fährt oder sich kurzfristig zum Zwecke eines Messebesuches, Besuch einer Veranstaltung hier aufhält oder aus beruflichen, privaten oder sonstigen Gründen in Deutschland unterwegs ist.

Seit der Einführung der FZV hat die in § 20 Abs. 6 FZV normierte Jahresfrist für einen vorübergehenden Aufenthalt praktisch keine große Bedeutung mehr. Denn eine weitere Voraussetzung für den vorübergehenden Verkehr ist nun, dass für das betreffende ausländische Fahrzeug im Inland kein regelmäßiger Standort begründet wurde. (Kommentar Lütkes/Ferner/Kramer zu § 1 IntKfzVO, Rd-Nr. 9 bzw. § 20 FZV)


Quelle: http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... opic=24967


Jörg hat recht und der Jura Student nicht :wink:


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 Betreff des Beitrags: Re: Welcher Auspuff darf jetzt an die DRZ 400 sm?
BeitragVerfasst: 02.01.2010 12:45 
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Puhh das kleingedruckte erschreckt mich jetzt aber wirklich. :mrgreen:

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 Betreff des Beitrags: Re: Welcher Auspuff darf jetzt an die DRZ 400 sm?
BeitragVerfasst: 27.02.2010 18:48 
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Taugt eigentlich der Arrow Thunder was, hab bis jetzt noch kein Video an einer DR-Z gefunden?

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Wer sich stets zu viel geschont hat, der kränkelt zuletzt an seiner vielen Schonung. Gelobt sei, was hart macht!


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 Betreff des Beitrags: Re: Welcher Auspuff darf jetzt an die DRZ 400 sm?
BeitragVerfasst: 03.05.2012 16:22 
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servus, ich such nach nem endtopf, der nicht so globig und lang ist wie (so kommts mir vor), beinah alle die ich finden kann.
hier ein beispiel für so einen, die mich optisch nicht ansprechen:
http://imageshack.us/photo/my-images/813/img0968b.jpg/

hängt bisschen zu tief find ich und ist knapp 30cm zu lang. wenn er das erfüllen würde, wär er richtig geil.

hab mal geschaut, aber die kürzeren sind meist auch bedeutend dünner und halt ohne abe...
hier ein beispiel:
http://vfrworld.com/photos/data/1047/DRZ400E_3.JPG

gibts irgendnen kompromiss oder ne musterlösung, die ich noch nicht gefunden hab?
wäre über ideen und hilfe sehr dankbar.

mfg


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