Steht hier leider nicht! kann das jemand übersetzen ?

Eintragung notwendig oder nicht?
Abteilung Motorradreifen
Unbedenklichkeitsbescheinigung für Reifenumrüstungen
Die Firma MITAS a.s., Svehlova 1900, Prag, Tschechische Republik als Hersteller von Motorradreifen
bestätigt hiermit, daß gegen die Verwendung der nachstehend angeführten Reifenkombinationen keine
technischen Bedenken bestehen. Bei besimmungsgemä.
er Umrüstung bleibt der vorschriftsmäßige Zustand
des Fahrzeuges gemäß § 29 und 31 STVZO erhalten. Die alternative Bereifung ist nur in der angegebenen
Paarung zulässig.
Fahrzeugtyp
Handels
Bezeichnung
Serienbereifung
Alternative Bereifung nur in der Abgegebnen
Paarung zulässig
SUZUKI
DRZ-400
80/100-21 vorne
90/90-21 vorne
110/90-18 hinten
120/90-18 hinten
130/80-18 hinten
90/90-21 54R E-09 TT vorne
130/80-18 72S E-09 TT hinten
90/90-21 54R E-09 DAKAR TT vorne
130/80-18 72S E-09 DAKAR TT hinten
Felgengrößen (zoll)
Mindest-Reifendrücke (kPa)
1.85-2.15 x 21
2.75-3.00x18
1,8
2,2
Wichtige Hinweise: Unbedingt beachten!
Diese Bescheinigung ist vom Fahrzeugführer ständig mitzuführen und zuständigen Personen auf
Verlangen vorzuzeigen. Die angeführten Reifenkombinationen wurden von der Firma MITAS a.s. geprüft.
Alle oben genannten Reifen besitzen eine Bauartgenehmigung gemäß ECE R75. Die Verwendung der oben
genannten Reifenkombinationen an einem Fahrzeug in Originalzustand gemäß ABE bzw. EG-BE unter
Beachtung der gegebenenfalls genannten Auflagen führt nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis
gemäß § 19/2 da keine Gefährdung zu erwarten ist. Bedenken gegen die Vorschriftmä.
igkeit des
Fahrzeuges in Sinne des §29(3) StVZO können aus der Verwendung der aufgeführten Reifenkombinationen
nicht begründet werden, da die Reifengrö.
en in der oben genannten ABE/EWG genannt sind.
Zlin 17.6.2013
Dipl.Ing.Karel Španhel
Produkt Manager
Motorradreifen
Gültig als Original mit dem Mitas Logo in Farbe oder als bestätigte Kopie. Hiermit bestätigen wir die Überreinstimmung vorliegender
Kopie mit dem Original
Stempel / Ünterschrift