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 Betreff des Beitrags: Wie lange kann ich ein Neufahrzeug zulassen ?
BeitragVerfasst: 02.01.2010 14:24 
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DRZ-Power-User

Registriert: 31.05.2006 18:06
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Hallo Leute ! Bin im Besitz einer Enduro mit Kaufdatum 2/09 und einer Vollabnahme zur Erstzulassung . Bisher war das Krad aber noch nicht zugelassen und somit wäre ich der Erstbesitzer . Wie lange gilt das denn nun mit dieser TÜV Bescheinigung ? Hätte ich dann z.B. in 2/10 bei Erstzulassung noch 1 Jahr TÜV oder 2 Jahre oder ist das irgendwann sogar hinfällig . Erinnere mich an Ladenhüter , die gar keine Zulassung mehr bekommen haben . Bin etwas nervös , wenn ich darüber nachdenke . Danke , Micha....

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 Betreff des Beitrags: Re: Wie lange kann ich ein Neufahrzeug zulassen ?
BeitragVerfasst: 02.01.2010 14:50 
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Beiträge: 5195
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Hi,

um was für eine Enduro handelt es sich?

Wenn es eine mit Euro 2 Einstufung ist, dann lief die letzte Frist bis 31.12.2008, bis zu der sie erstmalig hätte zugelassen werden müssen.


Gruß

Olli

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 Betreff des Beitrags: Re: Wie lange kann ich ein Neufahrzeug zulassen ?
BeitragVerfasst: 05.01.2010 18:11 
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DRZ-Power-User

Registriert: 31.05.2006 18:06
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Habe recherchiert ! Ab 2009 kann man mit der neuen Abgasverordnung solange zulassen , bis die nächsthöhere Einstufung in Kraft tritt . Man bekommt also mit einem TÜV Bericht von 2009 auch bei Erstzulassung in 2010/11 volle 2 Jahre TÜV .

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 Betreff des Beitrags: Re: Wie lange kann ich ein Neufahrzeug zulassen ?
BeitragVerfasst: 05.01.2010 18:18 
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Registriert: 15.01.2005 12:32
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Wohnort: Brokstedt
picmeup hat geschrieben:
Habe recherchiert ! Ab 2009 kann man mit der neuen Abgasverordnung solange zulassen , bis die nächsthöhere Einstufung in Kraft tritt . Man bekommt also mit einem TÜV Bericht von 2009 auch bei Erstzulassung in 2010/11 volle 2 Jahre TÜV .

Kommt mir echt komisch vor. Warum haben das die Händler nicht genutzt und alle Euro 2 Moppeds bis zum 31.12.2008 zugelassen???

Um was für eine Mopete handelt es sich denn nun genau?

Zitat:
...2009 fällt dann für noch nicht zugelassene Euro2-Maschinen endgültig das juristische Fallbeil: dann dürfen sie EU-weit nicht mehr zugelassen werden...

Link: http://www.motorradonline.de/de/news/re ... 1207/96919


Gruß

Olli

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