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 Betreff des Beitrags: Motorradfahrn auf nem Parkplatz
BeitragVerfasst: 26.11.2010 23:45 
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DRZ-Junior
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Hi Leute,

ich wollte mal fragen ob sich unter euch einer befindet der mir zu folgender Frage ne ne Antwort geben kann da ich aus dem Internet bisher nicht wirklich schlau geworden bin. Bei uns in der Nähe gibt es in einem Industriegebiet einen extrem großen Parkplatz eines Supermarktes, der am Sonntag komplett leer ist. Wäre es möglich diesen mit einer nicht Straßenzugelassenen Supermoto zu benutzen wenn ich vorher Absperrband um den Bereich mache den ich befahre damit keine Personen reinlaufen können. Da ich wahrscheinlich keine Genehmigung der Marktleitung bekommen werde wäre es ja dann immernoch Hausfriedensbruch, was kann mir also als Strafe blühen. Interessiert mich eben vorallem deshalb da es sich ja bei dem Parkplatz um ein nicht-öffentliches Gelände handelt dass damit auch nicht der StVzO unterliegt und ich deshalb ja mit meiner nicht zugelassenen Maschine befahren darf, mal davon abgesehen dass ich offiziell eine Erlaubnis des Besitzers bräuchte. Lärmtechnisch sollte es wirklich keine Probleme geben da direkt in der Nähe die Autobahn verläuft und dort keine Personen wohnen. Zudemt hat mir einer aus der Szene gesagt dass er dort schon n der Vergangenheit gefahren ist und es keinerlei Probleme gibt nur war seine Maschine noch zugelassen und falls es doch zu fragen kam waren es immer Übungsfahrten :wink: .

Grüße Marc


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 Betreff des Beitrags: Re: Motorradfahrn auf nem Parkplatz
BeitragVerfasst: 27.11.2010 00:01 
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wenn lärmbelästigung vorliegen sollte, taucht die polizei schon auf und erteilt dir im extremfall nen platzverweis

aber eig dürfte es da keine probleme geben!

einziges manko: wenn du übermäßig schwarze streifen aufm asphalt hinterlässt kann sein, dass der marktleiter anzeige stellt... aber wenn du nur zum wheelen hingehst... nullo actore, nullus iudex,,, )

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>>Für mein Motorrad mache ich die Beine breit<<
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 Betreff des Beitrags: Re: Motorradfahrn auf nem Parkplatz
BeitragVerfasst: 27.11.2010 00:37 
Wenns in meiner Nähe wär würd ich Erfrischungen verkaufen :mrgreen:

So gesehen ists wenn eingefasstes gelände und einer der bevollmächtigten dich verwiesen hat beim erneuten aufkreuzen Hausfriedensbruch, so sagt google. Sobald du was beschädigst kommt Sachbeschädigung dazu, wenn du pech hast ist der Richter vor den es gehen kann ein moppedhasser und schon istn Smiley auf´m Pflaster sachbeschädigung wie Grafitti.
Kann natürlich auch nix passieren. Wie bekommst den Bock da hin?


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 Betreff des Beitrags: Re: Motorradfahrn auf nem Parkplatz
BeitragVerfasst: 27.11.2010 00:51 
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DRZ-Junior
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Danke schonmal für die Infos. Ein Anhänger wär da, so wirds Mopped auch sonst immer transportiert, da wie gesagt die Straßenzulassung dank Slicks, keinerlei Beleuchtung, fehlendem Kennzeichen und dem restlichen fehlenden Geraffel dass sich dank StVzO an nem Motorrad befinden sollte nicht mehr wirklich im vorhanden ist. Dreht sich auch eigentlich bloß drum wenn am Wochenende mal keine Veranstaltung ist auch ein zwei Runden drehn zu können und nicht dumm rumsitzen zu müssen bei schönem wetter.


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 Betreff des Beitrags: Re: Motorradfahrn auf nem Parkplatz
BeitragVerfasst: 27.11.2010 01:33 
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Hallo,

was passiert wenn du mit dem nicht versicherten Mopped einen Personen- oder Sachschaden verursachst? Kann richtig teuer werden.

Gruß
Frido

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Husky 455 Rancher

Ich möchte einmal wie mein Opa sterben, friedlich schlafend und nicht so laut kreischend wie sein Beifahrer!


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 Betreff des Beitrags: Re: Motorradfahrn auf nem Parkplatz
BeitragVerfasst: 27.11.2010 09:56 
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Ein Parkplatz ist halböffentlich, weil jeder einfach drauf gelangen kann. Nicht öffentliche Grundstücke müssen Umzäunt sein, damit man nicht einfach drauf laufen kann.


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 Betreff des Beitrags: Re: Motorradfahrn auf nem Parkplatz
BeitragVerfasst: 27.11.2010 12:25 
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Beiträge: 2184
Wohnort: in der berglosen Heidesteppe
Da wär ich vorsichtig.

Parklatz ist wohl kein öffentliches Gelände in dem Sinne,
aber wenn ich mal an diesen Fred zurück denke:
viewtopic.php?f=19&t=15579
dann kann ich mir schon vorstellen was dann dort passieren könnte.
Davon mal abgesehen gilt, soweit mir bekannt ist,
auf einem Parkplatz auch die STVO!!


Gerade mit einem nicht versicherten Fahrzeug kann das ganz schnell
mal ins Auge gehen.........., Absperrband hin oder her.


littlejohn

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......2002er DR-Z 400 E

++Ist das Moped gesund, freut sich der Mensch++


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 Betreff des Beitrags: Re: Motorradfahrn auf nem Parkplatz
BeitragVerfasst: 27.11.2010 12:56 
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Beiträge: 501
Wohnort: Thüringen
Auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz, auch wenn er in Privatbesitz ist, gilt die STVO.

Das heißt soviel wie:
Fahren ohne Zulassung und Versicherung, oder Absperren, dann ist zwar der Zugang nicht mehr gegeben, aber dann ist es unbefugter Eingriff in den öffentlichen Verkehr. Beides ist nicht gerade billig.

Du kannst auf einem Parkplatz nur fahren wenn du die Erlaubnis des Eigentümers hast und den öffentlichen Zugang verschließt.

Nun ist aber die Frage? Wer möchte dir böses, wie laut bist du usw.usw.
wo kein Kläger ist, ist auch kein Beklagter. Ich würde das erst einige mal mit einem zugelassenen Fahrzeug testen.

Wir fahren oft auf einem großen Parkplatz eines Möbelhauses, Der Parkplatz ist am Wochenende allerdings durch eine Schranke abgesperrt, also kein öffentlicher Zugang.
Unsere Zufahrt erfolgt über einen Feldweg. Er ist auch weit außerhalb der Stadt.
Der Wachschutz ist bekannt und wird mit Kaffe usw. gefüttert. Gefahren wird auch etwas abseits, so das nicht gleich jeder sehen kann was da los ist. Bis jetzt gab es noch keine Einwände. Wenn doch mal Jemand was dagegen hat müssen wir sehen was passiert.
Ist der Staatsanwalt ein Motorradhasser wird’s ernst.

Unser Sport ist halt zu oft illegal.

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Nimm dir Zeit zum Spielen - es ist das Geheimnis ewiger Jugend


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 Betreff des Beitrags: Re: Motorradfahrn auf nem Parkplatz
BeitragVerfasst: 27.11.2010 15:09 
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Wohnort: aachen
tummele mich sonntags sehr gerne auf parkplätzen im industrigebiet rum! :lol:
letztes mal kam die polizei, weil nach worten des polizisten " irgendein selbsternannter sherrif " meinte wir dürften dort nicht fahren. der polizist weiter: leute ihr macht das genau richtig, lieber hier als auf der strasse üben. wenn ihr mir jetzt noch eine schriftliche genemigung zeigen könnt, bin ich sofort weg und jeder anrufer bekommt die info, dass ihr ausdrücklich hier fahren dürft.
diese genehmigung hatten wir natürlich nicht, also bat er uns doch das für den tag einzustellen und einfach ein anderes mal zu kommen. wir mussten keine papiere vorzeigen und nichts.
der polzist hat es einfach locker gesehen und meinte auch, dass er da keine gefährdung für andere sieht. nur für uns und die moppeds.

war meine erfahrung, die mich bestärkt, dass wenn man nett und freundlich zur polizei ist, diese auch nicht sofort die ganze palette an strafen raus haut. haben uns nicht von dem parkplatz verkrümelt, aber sind auch keinen meter mehr da gefahren, an dem tag zumindest! :D
kommt halt auch immer drauf an wie unentspannt der jeweilige polizist in dem moment gerade ist!

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ein motor kann gar nicht einzylindrig und viertaktig genug sein!!

Ich mag die Otten sehr gerne!!


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 Betreff des Beitrags: Re: Motorradfahrn auf nem Parkplatz
BeitragVerfasst: 27.11.2010 17:26 
marcoac hat geschrieben:
tummele mich sonntags sehr gerne auf parkplätzen im industrigebiet rum! :lol:
letztes mal kam die polizei, weil nach worten des polizisten " irgendein selbsternannter sherrif " meinte wir dürften dort nicht fahren. der polizist weiter: leute ihr macht das genau richtig, lieber hier als auf der strasse üben. wenn ihr mir jetzt noch eine schriftliche genemigung zeigen könnt, bin ich sofort weg und jeder anrufer bekommt die info, dass ihr ausdrücklich hier fahren dürft.
diese genehmigung hatten wir natürlich nicht, also bat er uns doch das für den tag einzustellen und einfach ein anderes mal zu kommen. wir mussten keine papiere vorzeigen und nichts.
der polzist hat es einfach locker gesehen und meinte auch, dass er da keine gefährdung für andere sieht. nur für uns und die moppeds.

war meine erfahrung, die mich bestärkt, dass wenn man nett und freundlich zur polizei ist, diese auch nicht sofort die ganze palette an strafen raus haut. haben uns nicht von dem parkplatz verkrümelt, aber sind auch keinen meter mehr da gefahren, an dem tag zumindest! :D
kommt halt auch immer drauf an wie unentspannt der jeweilige polizist in dem moment gerade ist!


Ganz ehrlich..da habt ihr riesen Glück gehabt...
Der sogenannte "Ermessungsspielraum" kommt heutzutage immer weniger zum tragen....


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 Betreff des Beitrags: Re: Motorradfahrn auf nem Parkplatz
BeitragVerfasst: 27.11.2010 17:50 
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Registriert: 02.08.2008 21:55
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EL_All hat geschrieben:
wenn lärmbelästigung vorliegen sollte, taucht die polizei schon auf und erteilt dir im extremfall nen platzverweis

aber eig dürfte es da keine probleme geben!

einziges manko: wenn du übermäßig schwarze streifen aufm asphalt hinterlässt kann sein, dass der marktleiter anzeige stellt... aber wenn du nur zum wheelen hingehst... nullo actore, nullus iudex,,, )


find ich ja lustig mit dem Platzverweis, weiß gar nicht wo die Polizei sich sowas immer herdichtet.
Sowas kann nur erteilen im Falle eines Hausfriedensbruches, dafür muss sich der Besitzer des Geländes erst einmal beschweren.

Achja sobald mit dem Straßenverkehr eine Verbindung besteht, gilt dies zur Führerscheinpflichtigen Zone.
Das fahren von Kunststücken im Straßenverkehr ist deutlichst untersagt.
Ein geschlossenes Tor oder eine Mauer wären da interessant, dann wäre es legal.
Das Gelände wo du übst müsste dann jedenfalls eingezäunt sein.


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 Betreff des Beitrags: Re: Motorradfahrn auf nem Parkplatz
BeitragVerfasst: 27.11.2010 17:54 
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mein gott scheisst euch doch alle ned so an! spießbürger...

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