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 Betreff des Beitrags: Fahrzeugschein
BeitragVerfasst: 13.12.2005 00:29 
hallo leute
kann mir eigentlich mal einer erklären was im fahrzeugschein der zusatz unter 1: krad,motorrad o.lb.
das o.lb.heisst doch ohne leistungsbeschränkung oder?
aber was heisst das jetzt im klartext?

wo finde ich eigentlich das genaue baujahr?in der fahrzeug-ident.Nr punkt 4?

fragt mich nicht warum ich das nicht weiß.

verwirrte grüße


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BeitragVerfasst: 15.12.2005 19:08 
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also ich denk mal
dass das ohne leistungsbegrenzung oder beschränkung klarstellen soll
dass deine kiste von werk ab "offen" ist und nichts dazu beigetragen wurde sie zu drosseln
meine meinung aber ich lass mich gern eines besseren belehren :?:

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BeitragVerfasst: 15.12.2005 20:00 
das o.lb. steht soweit ich in errinerung hab bei allen motorrädern mit bei aber was heisst das?


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BeitragVerfasst: 15.12.2005 20:22 
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DRZ-Power-User

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das heißt ohne leistungsbeschränkung oder leistungsbegrenzung :roll:

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BeitragVerfasst: 15.12.2005 21:29 
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Moin Mädels !

Wer googeln kann ist klar im Vorteil !! :lol:

Das ominöse "o. Lb" bedeutet keinesfalls,
daß es sich um eine nicht gedrosselte Maschine handelt.
Meine DRZ hat diesen Eintrag nämlich auch
und das trotz eingetragener Drossel !

Die Sache sieht lt. Definition vielmehr so aus:
In die Kategorie der leistungsbeschränkten Krafträder fallen Krafträder
(Zweiräder, auch mit Beiwagen) die einen Hubraum von mehr als 50 cm³
haben oder deren Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h liegt,
beschränkt auf eine Nennleistung von maximal 25 kW
und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von maximal 0,16 kW/kg.

Alle Klarheiten beseitigt ?!!

Schönen Abend noch

MM

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BeitragVerfasst: 15.12.2005 21:41 
Das heißt dass dein Rad nicht von jemandem mit 34 PS Führerschein gefahren werden darf.
Für den 34 PS Führerschein benötigt man den Eintrag m. lb.
Da merkt man immer gleich wer schon etwas älter ist und nie einen Stufenführerschein hatte :opa:
:lol:


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BeitragVerfasst: 15.12.2005 21:49 
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DRZ-Platinuser
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Registriert: 18.05.2005 10:56
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Das mit dem "älter" will ich ja nicht abstreiten :lol:
aber den Stufenführerschein hatte ich trotzdem.

Ich hatte allerdings das Glück,
daß kurz nachdem ich ihn hatte, die Regel gefallen ist,
daß man für den "großen" Lappen" noch 'ne zweite Prüfung machen muß.

Aber stimmt schon so, wie Du sagst:
ohne große Pappe nix o.LB fahren !! :mrgreen:

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BeitragVerfasst: 15.12.2005 22:45 
danke.
hab da vorher nie drauf geachtet und das is weiß gott nicht mein erstes bike.fahre mit unterbrechung schon seit 89 mopped aber lesen kann ich erst seit kurzem :?


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BeitragVerfasst: 16.12.2005 16:02 
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DRZ-Power-User

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hö? dann muss ich, führerschein neuling, wenn ich meine 2 jahre besitzzeit des A-führerscheins, welcher mir die befugnis erteilt gewisse ccmklassen zu fahren, die 34ps nicht zu überscheiten und genauso wenig das verhältnis leistung/gewicht, rumgebracht hab,
eine zusätzliche prüfung ( nach den 2 jahren ) ablegen, damit ich "alles" fahren darf ?! :roll:

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BeitragVerfasst: 16.12.2005 19:55 
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DRZ-Power-User

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deutsch ist so eine schöne sprache :lol:

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