Moin,
clemente hat geschrieben:
Zitat:
Wenn der eine E-Prüfnummer hat, ist doch eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere überflüssig !
@Phreak,
Wäre eigentlich alles in Butter, wenn mir nicht besser informierte Zeitgenossen mit dem Hinweis auf die, neben dem E eingestanzte Nummerkombination, mein ruhiges Gewissen wieder versaut hätten.
Die meinen nämlich, dass diese Nummern darüber Aufschluß geben, für welche Motorradtype der ESD zum Gebarauch auf öffentlichen Straßen freigegeben ist.
Und das soll in unserem Fall für die DRZ nicht zutreffen

.
genau so ist das, die E-Nummer der ABE muss zum Moped passen, sonst hat das Moped keine ABE. Bei Akrapovic ist das sehr einfach festzustellen, da man auf der Seite des Importeurs über die E-Nummer sehr leicht die dazu gehörige ABE finden kann.
Mir hat sogar schon ein Suzuki-Vertragspartner versucht sowas als legal anzudrehen, bis ich genauer nachgefragt habe. Und der Gipfel war die Aussage das es da eine Sonderregelung für ABP gibt.
Nein, ich mache mir die Hose nicht mit dem Hammer zu

, in meinen Augen eine Frechheit, was da teilweise abläuft (für viel Geld).
Gruss LaMar