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 Betreff des Beitrags: Re: Heute kam ein Brief ...
BeitragVerfasst: 19.01.2011 23:33 
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Es ist wichtig, das du nun keine Fehler machst. Also sprich mit einem Anwalt! Aufgrund deines Alters vermute ich, das du Schüler oder Azubi bist? Denn dann bist du, unabhängig von den Eltern finanziell minderbemittelt. Die anwaltliche Beratung zahlt dann der Staat! Einfach beim Anwalt ein entsprechendes Formular ausfüllen, das wars. (Gerichtskosten ect. sind damit nicht abgedeckt, nur die Beratung)

Ob im Winter, wenn das Heck des Autos mal ausbricht, du so mit unangepasster Geschwindigkeit gefahren bist, das sollte der Anwalt prüfen und man muß dann sicherlich auch die Verhältnismässigkeit der Angelegenheit betrachten.

Viel Erfolg!


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 Betreff des Beitrags: Re: Heute kam ein Brief ...
BeitragVerfasst: 19.01.2011 23:40 
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Registriert: 15.07.2010 16:39
Beiträge: 179
Erstmal an alle danke für euren Beistand ! Ist echt en tolles Forum hier. :strauss:

Ja wir haben eine Verkehrsrechtschutzversicherung und werden diese auch aufjedenfall in Anspruch nehmen. Werde euch dann über alles weitere Informieren. Ja bin Schüler und von daher ist es ehrlich gesagt für mich nicht gerade einfach die ca. 400 - 500 € mal eben zu bezahlen. Das Bußgeld hat allein eine Zahlungsfrist von 2 Wochen. Wie soll man das denn machen? Natürlich helfen mir in dem Fall meine Eltern aus aber sonst wär das eig. nicht bzw. eher schwer realisierbar.


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 Betreff des Beitrags: Re: Heute kam ein Brief ...
BeitragVerfasst: 20.01.2011 00:56 
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Verkehrsrechtschutzversicherung--> Bingo! Sowas kann soooo gut sein! Ich drücke dir alle Daumen! So ein Ärger. Drecksbu.....!


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 Betreff des Beitrags: Re: Heute kam ein Brief ...
BeitragVerfasst: 20.01.2011 01:08 
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Hi, geh zum Parkplatz, guck nach ob irgendwelche Schilder dort hängen von wegen:hier gilt dieStvo, oder 10km/h oder was auch immer!!wenn nein, dann mach Fotos von dem Schilderfreien Parkplatz ! Dann haste schon mal was in der Hand wegen der unangepassten Geschwindigkeit......Ansonsten gute Geschichte einfallen lassen, z.B: ich wollte mal das ESP ausprobieren, oder ich kaufe mir bald ein Auto/ altes Auto, ganz ohne elektronische Hilfsmittel, da habe ich bei diesem das ESP ausgeschaltet um hier zu üben und gucken was passiert, anstatt das an der Menschheit auszuprobieren, in der fahrschule haben wir hier Abends Bremstests gemacht, da konnte ich nicht wissen, dass es im Winter eine Straftat ist......Irgendwas was Hand und Fuss hat.Und dann ab zunm Anwalt, Einspruch durchziehen und abwarten.VIEL GLÜCK :daumen:

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Pessimisten sind Optimisten mit Erfahrung......


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 Betreff des Beitrags: Re: Heute kam ein Brief ...
BeitragVerfasst: 20.01.2011 01:52 
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Beiträge: 2324
Wohnort: Regensburg
du hast 2 wochen frist ;)

normal gibt dir die versicherung sehr schnell bescheid, ob sie die kosten übernimmt....

einspruch kannst du aber jetzt schon einlegen > das kostet ja nichts

die schicken dir dann nummal was zu wo du dich dazu äußern kannst

so zeugs zieht sich tlw a halbes jahr hin!


ich denk du hast da gute chancen!! punkte und bußgeldminderung etc

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>>Für mein Motorrad mache ich die Beine breit<<
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 Betreff des Beitrags: Re: Heute kam ein Brief ...
BeitragVerfasst: 20.01.2011 12:07 
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Registriert: 26.04.2010 15:00
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Hallo,

bist du als volljähriger Schüler in der Rechtsschutzversicherung der Eltern noch mitversichert?

Bei vielen RV muß der Versicherte einen Eigenanteil tragen, daher könnte man ggf. prüfen lassen, ob dir Beratungs- und Prozesskostenhilfe (PKH) zusteht.

gghm hat geschrieben:
Die anwaltliche Beratung zahlt dann der Staat! Einfach beim Anwalt ein entsprechendes Formular ausfüllen, das wars. (Gerichtskosten ect. sind damit nicht abgedeckt, nur die Beratung)

Das stimmt so nicht!

Man kann beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen, der kostet meines Wissens 10 €. Damit geht man dann zum Anwalt und läßt sich beraten, die Erstberatung ist durch den Schein abgedeckt, vorher dem Anwalt aber sagen, dass man über diesen Schein abrechnen möchte. Dann kann man gemeinsam mit dem Anwalt überlegen, ob man den Bescheid anfechten möchte, der RA ist vmtl. dafür, schließlich lebt er von Streitigkeiten. :lol: Dann kann man einen PKH-Antrag stellen und der dürfte bei einem Schüler vmtl. bewilligt werden, falls die Erfolglosigkeit der Klage nicht von vornherein für das Gericht feststeht. Aber Achtung, gegnerische Anwaltskosten trägt die PKH nicht, falls man das Verfahren verliert, die müssen trotzdem aus eigener Tasche gezahlt werden. Dürfte hier aber nachrangig sein, da die Bussgeldstelle wohl von eigenen Bediensteten vertreten wird.

Ich würde in diesem Fall auch mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht sprechen und das mögliche Prozessrisiko abschätzen, es geht ja doch um jede Menge Kohle, Punkte und die verlängerte Probezeit. Falls die RV oder die PKH die Kosten trägt, ist dein Risiko ja überschaubar.

Wegen der Fristen ist allerdings Eile geboten!

Wenn die Polizei von unangepaßter (nicht überhöhter) Geschwindigkeit spricht ist imho keine Geschwindigkeitsmessung erforderlich, da reicht die Einschätzung der Beamten aus. Interessant wäre allerdings wie die die unangepaßte Geschwindigkeit begründen? Meinen die evtl., die Geschwindigkeit sei unangepaßt, weil dir das Heck ausgebrochen ist?

Halt uns über den Fortgang doch bitte auf dem Laufenden!

Gruß
Frido

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Ich möchte einmal wie mein Opa sterben, friedlich schlafend und nicht so laut kreischend wie sein Beifahrer!


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 Betreff des Beitrags: Re: Heute kam ein Brief ...
BeitragVerfasst: 20.01.2011 14:08 
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Registriert: 14.01.2006 23:43
Beiträge: 3047
Sofort Einspruch* einlegen (zur Fristwahrung) und ankündigen, eine Begründung nachzureichen. Das verschafft dir Zeit. Den Einspruch kannst du jederzeit widerrufen. Ohne Einspruch wird der Bescheid bestandskräftig, was es dann gewesen wäre!

*Halte dich dabei an die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheides. Und "schriftlich" heißt nicht "per Email".


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 Betreff des Beitrags: Re: Heute kam ein Brief ...
BeitragVerfasst: 20.01.2011 15:22 
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Beiträge: 6500
Nicht rumflennen sondern zahlen und wenn möglich für die Zukunft was daraus lernen.

Sowas hab ich echt gefressen. Sorry.

Wenn man Schei**e baut, steht man dafür gerade und rennt nicht pauschal zum Anwalt (oder zum Pappi), um sich wie üblich vor seiner Verantwortung zu drücken :roll:


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 Betreff des Beitrags: Re: Heute kam ein Brief ...
BeitragVerfasst: 20.01.2011 15:35 
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Beiträge: 354
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Seh ich genauso!!!

Macht so Zeugs doch da wo es keiner sieht und nicht auf Parkplätzen die jemanden gehören.
Wäre es der Parkplatz meiner Filiale, würd ich dich persönlich an den Ohren herschleifen und lies dich die Spuren mit der Zahnbürste abkratzen :hihi:
Sei froh das der Eigentümer nicht noch Anzeige wegen Sachbeschädigung und Co. macht...

Natürlich sind 3 Punkte + Geldstrafe echt heftig, doch wir leben eben in nen Staat mit gewissen Regeln und die sind nicht umsonst da,
sonst würde hier ja jeder machen was er will, auch wenn es nur das rumdriften aufn Parkplatz is...

Ich muss ja zugeben es auch gerne zu machen, doch auch nur da wo es wirklich keine Sau stört, denn es gibt immer welche die sich an ALLEM stören :aua:


Ich würds zahlen und mich net weiter aufregen, im Endeffekt warst du ja eh selber schuld;)

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"Es kann kommen, was will, es kann kommen, wer mag."


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 Betreff des Beitrags: Re: Heute kam ein Brief ...
BeitragVerfasst: 20.01.2011 15:38 
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Wohnort: Regensburg
es lebe die anarchie :mrgreen:

naja: es ist ihm eh ne lehre (abgesehen von dem halbstarken versuch mit nem fronttriebler zu driften :flagge: :geh_buegeln: )

schau das dus minderst (also wegen aufbauseminar und co) > das ist das wichtigste

...

ich hab meine 123, 50 für 24 kmh zu viel auch abgedrückt ohne zu murren.... shit happens!
das geld kommt eh dem schlaglochbau zugute ;)

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 Betreff des Beitrags: Re: Heute kam ein Brief ...
BeitragVerfasst: 20.01.2011 18:59 
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Beiträge: 4122
Wohnort: Biggesee
Mattis hat geschrieben:
Nicht rumflennen sondern zahlen und wenn möglich für die Zukunft was daraus lernen.


Hallo,

hätte man ihm ein Verwarngeld abgeknöpft wäre es noch ok gewesen, aber hier wird m.E. mit Kanonen auf Spatzen geschossen, denn offenbar hat er niemanden gefährdet und auch nichts beschädigt. So wie er es schildert hat er auch nicht "Wilde Sau" gespielt. Da hätten die Ordnungshüter m.E. eine Verwarnung aussprechen und ihm 30 Eu abknöpfen können und gut wär´s gewesen.

@Björn - welche Spuren hinterläßt ein Slide auf schneebedecktem Asphalt?

Börn hat geschrieben:
wir leben eben in nen Staat mit gewissen Regeln und die sind nicht umsonst da,


Und eine dieser Regeln ist eben die Möglichkeit die Rechtmäßigkeit eines Bussgeldbescheides überprüfen zu lassen. :wink:

Wäre er z.B. mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt worden, würde ich auch sagen, "Zahl und akzeptiere es!", aber so - Nöö!

Gruß
Frido

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 Betreff des Beitrags: Re: Heute kam ein Brief ...
BeitragVerfasst: 20.01.2011 20:03 
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Registriert: 15.01.2005 12:32
Beiträge: 5155
Wohnort: Brokstedt
Hi,

aus meiner Sicht völlig unverhältnismäßig für ein bisschen Schneedriften auf einem leeren Parkplatz! :evil:

Sache zum Anwalt geben und warten, was er daraus macht. Ich hab da schon die dollsten Dinger erlebt! :mrgreen:

Gerade bei solchen schwammigen Sachen sollte es kein Problem sein, das abzuwehren oder zumindest abzumildern.



Kuppi hat geschrieben:
...Ansonsten gute Geschichte einfallen lassen, z.B: ich wollte mal das ESP ausprobieren, oder ich kaufe mir bald ein Auto/ altes Auto, ganz ohne elektronische Hilfsmittel, da habe ich bei diesem das ESP ausgeschaltet um hier zu üben und gucken was passiert, anstatt das an der Menschheit auszuprobieren,

Vorsicht, so etwas geht meistens nach hinten los. Entweder man verstrickt sich in Widersprüche, gibt die Tat an sich damit zu und es wird einem am Ende noch Vorsatz unterstellt! Am besten ist es immer, den Mund zu halten und einen Fachanwalt für Verkehrsrecht machen zu lassen! :wink:

Übrigens, das Geld geht genau wie die KfZ-Steuer Einnahmen leider nicht in die Schlaglochbeseitigung. Davon werden ganz andere Löcher gestoppft... :roll:


Gruß

Olli

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An guten Tagen, werfe ich Pfandflaschen ins Altglas...


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