$benni$ hat geschrieben:
So viele Reorganisationen und angewandte moderne Führungsstile wie in den verschiedenen Beamtengruppen gibt es nur in wenigen Sparten in der freien Wirtschaft. Bevor du so etwas behauptest solltes du noch einmal mit deinen Bekannten reden oder dich sonstwo informieren.
Die Menschen die dahinter stehen, ändern sich dadurch aber nicht ....
Wobei das nicht mal negativ gemeint ist.
Ich hab' nichts gegen Cops - die tun nur Ihren Job.
Manche machen's gut, manche schlecht und manche nutzen Ihre Position aus, so wie der Rest der Menschheit auch.
Ich denke mit den Jungs ist das, wie mit den Graukitteln beim TÜV:
Aufgrund der Tatsache, daß hier alles bis ins Kleinste reglementiert ist, haben Sie ein echtes Problem damit,
mal ein Auge zuzudrücken und Fünfe grade sein zu lassen, weil Sie dann selbst zur Rechenschaft gezogen werden.
Und das ganze Regelwerk haben weder die Schergen, noch die Graukittel selbst erfunden.
Das haben wir im Endeffekt selbst verzapft.
Der deutsche Bundesbürger wird in der Regel hochgradig panisch, wenn es für irgendeine Sachlage und sei sie auch noch so speziell, keine genaue Vorschrift gibt.
Nicht umsonst hat unsere lächerliche, kleine Bananenrepublik das größte Gesetz- und Regelwerk der Welt.
Darin sind wir Meister - wenn sich das exportieren liesse, könnte man damit richtig Marie scheffeln ....
Gruß
MM
Zitat:
Wer als Deutscher Staatsbürger -in Deutschland- einen Handwerksbetrieb gründen möchte, braucht hierfür einen Meisterbrief.
Wer aber als EU-Ausländer -in Deutschland- einen Handwerksbetrieb gründen will, braucht keinen!
Dass wird durch das EU-Harmonisierungsgesetz geregelt. (sollte eher Disharmonisierungsgesetz heissen)
Der §1300 des deutschen BGB (Beiwohnung) gibt Frauen, welche von ihren Verlobten verlassen werden, das Recht,
für den geleisteten Sex Schadensersatz zu verlangen, sofern sie in einer gemeinsamen Wohnung zusammengelebt haben. ( wie wird das berechnet ?? - etwa nach dem Pauschalpreis des örtlichen Bordells?)
Laut Feiertagsschutzverordnung - FSchVO, 1. sind öffentlich bemerkbare Arbeiten an Sonn- und Feiertagen verboten Strafe: §2: € 20.- ( mmhh, vielleicht sollte man die Pfaffen mal anzeigen...)
Nach deutschem Recht wird ein Bienenschwarm herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder die Verfolgung aufgibt. Verfolgt ein Eigentümer seinen Bienenschwarm, so darf er bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. (§961 f. BGB).
Laut OWiG ist das werfen von kleinen Gegenständen bei Veranstaltungen, eine Belästigung der Allgemeinheit nach §118;
Strafe : € 20.-
Wer Spaß dran hat, der möge nach der "Benutzungsordnung einer öffentliche Toilette in Sachsen-Anhalt" googeln - auch das ein echtes Sahnestück !