Hey,
ist wirklich ein interesantes Thema. Ich hatte auch immer bedenken, ob ich "wartende" Fahrzeuge von links überholen darf. Hatte deswegen mal einen Freund gefragt und der meinte man darf das.
Auf dem Weg zu Schule bildet sich gerne mal eine lange Schlange. Daher hab ich da einfach mal auf meinen Freund gehört und hab die "wartenden" Autos überholt. Zu meinem Glück, kam mir natürlich direkt
die Polizei entgegen und ich dachte mir nur schon "ach du scheiße". Hab mich dann einfach wieder eingeordnert, bevor die Gefahr besteht, das diese mir zu Nahe kommen und ich in den "Gegenverkehr" reinfahre.
Die hat das aber wohl nicht interesiert und sind einfach weiter gefahren.
bergfuehrer hat geschrieben:
In den Erläuterungen zu diesem Absatz finde ich aber den Vermerk, dass mindestens 1m ausreichend sei, "beim Überholen von Radfahren wegen der zu erwartenden Schwankungen mindestens 1,5-2m". Dies Impliziert, dass es sich um die Seitenabstände zu fahrenden Fahrzeugen handelt. Stehende Radfahrer schwanken nicht bis zu 2m, und ich behaupte mal, dass 20cm Seitenabstand beim Überholen eines stehenden Autos mit Schrittgeschwindigkeit keine Gefahr bedeutet, der kann ja seine Richtung garnicht ändern und in die Quere kommen, er steht ja... trotzden, ist ein "weicher Punkt" wo man wohl aufpassen muß...
Also ich lerne in der Fahrschule, das ich auch zu stehenden / geparkten Autos 1m Sicherheitsabstand halten soll, es könnte ja eine Tür aufgehn oder eine Person / Kind über die Fahrbahn der "wartenden" Autos laufen.
Daher musst du immer mindestens 1m Abstand halten, so lern ich es grade inner Fahrschule.
Du musst aber auch immer bedenken, das du früh genug einscherst, da die Gefahr besteht, das ein Autofahrer dich nicht reinlässt. War bei mir zumindest mal so. Naja ich hatte den dann sozusagen "gezwungen" mich vorzulassen
Grüße
Robin