Auch ich stand mit diesem Thema vor nicht langer Zeit
vor einem Problem.
Meine Suzuki B-King hat im Schein einen 200/50 eingetragen,
ein 190/50, besser noch 190/55 fahrt sich aber wesentlich besser.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen gibt es zu Hauff, fast jeder namhafte
Hersteller bietet eine für den 190er an.
Ich bin den 190er schon eine ganze Weile gefahren, dann musste ich zum Tüv,
... und da fing es an.
Dimensionveränderungen müssen eingetragen werden,
Zitat vom TÜV-Hessen!
Sonst kein Stempel!
Ein Bekannter aus meinem King-Forum schickte mir eine Kopie
seiner Eintragung.
Mit dieser Kopie und jeder Menge Freigaben verschiedener Reifen-Hersteller
habe ich es bei uns in Hessen überall probiert, TÜV, DEKRA, KÜS .........
keine Chance,
die Antworten waren,
"Niemals!", "Das dürfen wir auf keinen Fall", "Da müssen wir ´ne Einzelabnahme machen
und die Rennstrecke in Darmstadt anmieten und dort den gewünschten Reifen testen!" u.s.w..
Ich bekam dann den Tipp es doch mal in Thüringen zu versuchen, ist nicht weit von mir,
ca. 60km bis Eisenach.
Bin dann dort hin und siehe da, "Kein Problem" sagte der nette Herr der DEKRA,
"Was hätten Sie noch gerne eingetragen??"
Da waren noch die Gilles-Fußrasten, der ABM-Lenker, die Pazzo-Hebel ...
ich hatte zwar für das ein oder andere ´ne ABE, aber er sagte,
"Dann brauchst den Klump net mit schleppen, ist ein Preis!"
ein Freund ist dann mit einer Kopie von meinem
Fahrzeugschein ebenfalls dort hin gefahren,
er hat ebenfalls das "volle Programm" eintragen lassen!
Der Grund für die Eintragung eines 190er war bei mir in erster Linie,
der TÜV-Bad Hersfeld behauptet, eine Freigabe gilt nicht bei einer
Dimensionsveränderung, also wenn sich die Größe/Breite des Reifens ändert.
Hat man einen 190er Michelin eingetragen, darf man mit der Freigabe auch
einen 190er Bridgestone fahren.
Hat man aber nur einen 200er eingetragen......
Wir haben dieses Thema auch schon im King-Forum diskutiert,
die einen (auch von amtlicher Seite) sagen so, die anderen so!
Fest steht, ich bekomme in Bad Hersfeld ohne Eintragung
aber mit 190er auf´m King, keine Plakette!!!
Die Freigaben heißen ja auch nicht mehr "Freigabe"
sondern "Unbedenklichkeitsbescheinigung"!
Da mir aber diese gewisse "Rechtsunsicherheit" auf die "Nüsse" ging,
bin ich froh nun diese Eintragung zu haben.
Dazu kommt noch, der King wird nicht mehr gebaut,
dadurch werden es jedes Jahr weniger auf deutschen Straßen,
wie lange wird es sich noch für die Reifen-Hersteller lohnen,
für jedes neue Produkt auch für den King eine solche
Unbedenklichkeitsbescheinigung auszustellen??
Gleiches gilt für die DR-Z!
