Also ich hab jetzt mal den Gesetzesordner ausgepackt und dieser spricht folgendes:
Also est mal zu der Sache kleines e und großes E:
"Im Verfahren auf Erteilung der BE werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit der BRD vereinbarten Bedingungen erteilt hat..." §21a Abs. 1 StVZO
"Abs. 1 gilt entsprechend für Genehmigungen u. Prüfzeichen, die auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft erteilt werden oder anzuerkennensind! §21a Abs. 1a StVZO
Gem. Abs. 2 besteht das Prüfzeichen für einen ECE-Staat gem. Abs. 1 "aus einem Kreis, in dessen Innerem sich der Buchstabe "E" und die Kennzahl des Staates befindet, der die Genehmigung erteilt hat...."
Kennzahl 1 steht zum Beispiel für Deutschland.
Das Prüfzeichen für einen EG-Staat, also nach Abs. 1a besteht "aus einem Rechteck, in dessem Inneren sich der Buchstabe "e" und die Kennzahl oder die Kennbuchstaben des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat".
Es gibt ja noch die Unterscheidung ABE und ABG...
Gem. §22a StVZO gibt es eine Liste (Nr. 1 - 27), in der die Einrichtungen aufgeführt sind, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen. Darunter fallen z. B. Schlussleuchten (Nr. 13) und Bremsleuchten (Nr. 14).
"Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordung (StVZO) nur feilgeboten, veräußert, erworben oder VERWENDET werden, wenn die mit einem amtlich vorgschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind. siehe oben!
Außer den oben genannten Prüfzeichen gibt es dann noch eine Schlangenline mit einem K und einer 5-stelligen Nummer (nationales Prüfzeichen)
Ob da jetzt die Nummer für eine bestimmte Fahrzeugart steht, wo das Teil verwendet werden darf glaub ich jetzt nicht. Ich glaub dass das eine spezifische Nummer für das bestimmte Teil ist. Kann mich allerdings auch Irren. Aber nur im letzten Satz! Der Rest stammt ja nicht von mir...
