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BeitragVerfasst: 25.08.2006 12:04 
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Also sobald da ein E- Zeichen drauf is passt das eigentlich. Wobei ich nicht glaub dass da ein normaler Tüvler nachschaut, wenn das Ding leuchtet wenns leuchtet... leuchtet wenn man bremst.... und ne Kennzeichenbeleuchtung hat. Gibts ja alles mit LED. Also 3 mal Leuchten und E ---> Alles okay! Bild


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BeitragVerfasst: 25.08.2006 12:28 
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@Matz: Warum ist bei euch Benzin teurer als Super?


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BeitragVerfasst: 25.08.2006 12:30 
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Na da wär ich vorsichtig. Die E-Nummern sind da mit vorsicht zu genießen.
Große gelten schon mal gar nicht, die sagen nur was über das Herkunftsland aus. Die kleinen gelten nur in Verbindung mit...
als Beispiel
gekauft wurden Klarglasblinker mit einer e-Nummer. Leider galt diese nur für Anhänger und nicht für Möppis --> verboten am Möppi

Da findet man seitenweise Literatur zu im Internet.

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BeitragVerfasst: 25.08.2006 12:44 
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Große E's:
E1 Deutschland
E2 Frankreich
E3 Italien
E4 Niederlande
E5 Schweden
E6 Belgien
E7 Ungarn
E8 Tschechien
E9 Spanien
E10 ehemaliges Jugoslavien
E11 Grossbritannien
E12 Österreich
E13 Luxemburg
E14 Schweiz

Der Link hierzu http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... =36403&hl=

Weiteres zum Thema:

§ 21a StVZO bzw. § 22 ff. StVZO in Verbindung mit der Fahrzeugteileverordnung..

http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... =10503&hl=

..und ne pdf vom tüv

http://www.tuev-sued.de/uploads/images/ ... /1_127.PDF

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BeitragVerfasst: 25.08.2006 13:01 
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Also ich hab jetzt mal den Gesetzesordner ausgepackt und dieser spricht folgendes:

Also est mal zu der Sache kleines e und großes E:

"Im Verfahren auf Erteilung der BE werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit der BRD vereinbarten Bedingungen erteilt hat..." §21a Abs. 1 StVZO

"Abs. 1 gilt entsprechend für Genehmigungen u. Prüfzeichen, die auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft erteilt werden oder anzuerkennensind! §21a Abs. 1a StVZO

Gem. Abs. 2 besteht das Prüfzeichen für einen ECE-Staat gem. Abs. 1 "aus einem Kreis, in dessen Innerem sich der Buchstabe "E" und die Kennzahl des Staates befindet, der die Genehmigung erteilt hat...."

Kennzahl 1 steht zum Beispiel für Deutschland.

Das Prüfzeichen für einen EG-Staat, also nach Abs. 1a besteht "aus einem Rechteck, in dessem Inneren sich der Buchstabe "e" und die Kennzahl oder die Kennbuchstaben des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat".



Es gibt ja noch die Unterscheidung ABE und ABG...
Gem. §22a StVZO gibt es eine Liste (Nr. 1 - 27), in der die Einrichtungen aufgeführt sind, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen. Darunter fallen z. B. Schlussleuchten (Nr. 13) und Bremsleuchten (Nr. 14).

"Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordung (StVZO) nur feilgeboten, veräußert, erworben oder VERWENDET werden, wenn die mit einem amtlich vorgschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind. siehe oben!

Außer den oben genannten Prüfzeichen gibt es dann noch eine Schlangenline mit einem K und einer 5-stelligen Nummer (nationales Prüfzeichen)

Ob da jetzt die Nummer für eine bestimmte Fahrzeugart steht, wo das Teil verwendet werden darf glaub ich jetzt nicht. Ich glaub dass das eine spezifische Nummer für das bestimmte Teil ist. Kann mich allerdings auch Irren. Aber nur im letzten Satz! Der Rest stammt ja nicht von mir... :wink:


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BeitragVerfasst: 25.08.2006 13:07 
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Toll kaum schreibt man 20 min... stehts schon da Bild


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BeitragVerfasst: 25.08.2006 13:45 
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Hab gerade mit meinem TÜV-Menschen der Dekra Bautzen telefoniert, da ich ja auch an LED´s schon immer Interesse hatte. Ein klares NEIN, aber das kann wo anders möglich sein. Die hier sind doch etwas streng, obwohl ich mit meinem ganz gut reden kann. Zu einem anderen bräuchte ich warscheinlich gar nicht mit meinem Möp gehen.


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BeitragVerfasst: 25.08.2006 13:52 
Hmmmm...wenn man sich die Dinger auf der Louis-Seite mal anguckt, und das hier so liest, scheint das Problem ja weniger zu sein, dass die Dinger generell nicht zugelassen sind, sondern ob sie für das betreffende Mopped zugelassen sind. So heisst es zu einem anderen LED-Rücklicht, welches ein e hat...:

Das "E" Prüfzeichen, eine Zahlen-Buchstabenkombination, ist gut sichtbar auf dem Produkt angebracht und gibt Aufschluß über den geprüften Einsatzbereich, das Land, in dem die Prüfung vollzogen wurde, und ggfs. den Fahrzeugtyp, für den die Zulassung gilt.

Das heisst, man muss dann die Zahlenkombination entschlüsseln?? Und dann weiss man, obs geht oder nicht? Ist ja wie beim Roulette... :roll:

@ Pluhi: Hast du deinen Tüv-Kumpel mal gefragt, ob die sich das SO genau angucken?? Kann ich mir gar nicht vorstellen...Im Zweifel würd ichs aber drauf ankommen lassen.. :twisted:


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BeitragVerfasst: 25.08.2006 13:52 
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Und mit welcher Begründung? Das kann ja nicht sein, wenn da ein Prüfzeichen drauf ist. Bei Autos gibts das doch auch. Und ab Werk is es ja auch möglich (Bei irgend so nem Joghurtbecher von Kawasaki glaub ich).
Gibt ja gar keinen Sinn.


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BeitragVerfasst: 25.08.2006 13:53 
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Moin,

warum sollten LEDs nicht erlaubt sein?

Wenn da ein Prüfzeichen drauf ist passt das doch.

Meine SV hat auch ein LED-Heck.

Und diverse Zubehör-Enduro-Hecks haben auch LEDs mit E-Zeichen.

???


me


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BeitragVerfasst: 25.08.2006 13:56 
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Halleluja!!! Bild
Endlich sagts (noch) jemand!


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BeitragVerfasst: 25.08.2006 14:00 
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Es geht ja nicht um die LED's als solche. Sondern um die e-Nummern :D

queenie hat geschrieben:
Das heisst, man muss dann die Zahlenkombination entschlüsseln?? Und dann weiss man, obs geht oder nicht? Ist ja wie beim Roulette... :roll:

So sieht das wohl aus....
Zitat:
Toll kaum schreibt man 20 min... stehts schon da
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